Tag: ohne Bekenntnis
Austritt aus einer religiösen Gemeinschaft
Im Gegensatz zum Eintritt ist der Austritt aus einer religiösen Gemeinschaft in Österreich nicht Sache der jeweiligen Glaubensgemeinschaft. Schon seit 1868 ist der Austritt in dieser Weise geregelt. Die zuständigen Behörden dafür sind: Die Bezirkshauptmannschaften In Statutarstädten der Magistrat In Wien: das Magistratische Bezirksamt Um Austreten zu können benötigt man auch mehrere Unterlagen. Das sind: […]