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Kontingentbewilligung
Die Kontingentbewilligung ist mit sechs Monaten befristet, kann aber um weitere sechs Monate verlängert werden, wenn dies in der Verordnung vorgesehen ist. Auch hier gilt das Prinzip des „Inländervorranges“, dh dass das AMS von Gesetzes wegen zu prüfen hat, ob für den konkreten Arbeitsplatz eine inländische oder in Österreich bereits niedergelassene ausländische Arbeitskraft aufgrund ihrer […]