Tag: Joint Venture
Bewilligungsfreie Beschäftigungsfelder in Österreich für Ausländer
Es gibt ein paar Bereiche in denen ausländische Arbeitskräfte bewilligungsfrei in Österreich arbeiten dürfen. Das sind: Volontär Praktikant bei Joint Ventures Ausbildung in Konzernzentralen Auch wenn diese Beschäftigungen Bewilligungsfrei sind müssen sie dem Arbeitsmarktservice angezeigt werden. Das muss spätestens 2 Wochen vor dem Beginn der Tätigkeit erfolgen. Der Arbeitgeber erhält vom AMS eine Bestätigung über […]
Anzeigebestätigung für Volontäre, FerialpraktikantInnen, Au-Pairs und Joint Venture
Ein Volontariat, ein Berufs- oder Ferialpraktikum, ein Joint Venture oder die Aufnahme eines Au-Pair sind vom Ausbildner bzw von der Gastfamilie dem AMS zwei Wochen vor Beschäftigungsbeginn anzuzeigen. Wird innerhalb dieser Zeit keine Bestätigung ausgestellt, darf die Beschäftigung – bei Vorliegen einer Aufenthaltsgenehmigung – aufgenommen werden (NICHT bei Joint Ventures). Wird die Beschäftigung in der […]