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Höchstzahlenmodell
Das Limit für die Beschäftigung von AusländerInnen in Österreich stellt die Bundeshöchstzahl dar. Sie besagt, daß (zum derzeitigen Stand) die Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen AusländerInnen den Anteil von 8 % des österreichischen Arbeitskräftepotentials nicht übersteigen darf. In diese Höchstzahl werden sämtliche mit Beschäftigungsbewilligungen, Arbeitserlaubnisse und Befreiungsscheine beschäftigte Ausländer eingerechnet. Ist diese Höchstzahl überschritten, […]