Tag: Erntehelferbewilligung
Erntehelferbewilligung
Es sind Beschäftigungsbewilligungen für Erntehelfer („Erntehelferbewilligung“) im Bereich der Landwirtschaft möglich. Die Geltungsdauer dieser Bewilligungen ist jedenfalls mit 6 Wochen beschränkt. Sie werden im Reisedokument des zur sichtvermerksfreien Einreise berechtigten Fremden durch die jeweils zuständige Geschäftsstelle des AMS ersichtlich gemacht und gelten während ihrer Gültigkeitsdauer als Aufenthaltstitel.