Tag: Au-Pair
Bewilligungsfreie Beschäftigungsfelder in Österreich für Ausländer
Es gibt ein paar Bereiche in denen ausländische Arbeitskräfte bewilligungsfrei in Österreich arbeiten dürfen. Das sind: Volontär Praktikant bei Joint Ventures Ausbildung in Konzernzentralen Auch wenn diese Beschäftigungen Bewilligungsfrei sind müssen sie dem Arbeitsmarktservice angezeigt werden. Das muss spätestens 2 Wochen vor dem Beginn der Tätigkeit erfolgen. Der Arbeitgeber erhält vom AMS eine Bestätigung über […]
Au Pair in Österreich
Au Pair in Österreich: Information vom AMS Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat mit Verordnung festgelegt, dass ausländische Au-Pair-Kräfte, die zwischen 18 und 28 Jahre alt sind, ab 1. April 2001 ohne weitere Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für maximal ein Jahr beschäftigt werden dürfen, SOFERN die Gastfamilie diese Tätigkeit zwei Wochen vor Beginn der […]
Anzeigebestätigung für Volontäre, FerialpraktikantInnen, Au-Pairs und Joint Venture
Ein Volontariat, ein Berufs- oder Ferialpraktikum, ein Joint Venture oder die Aufnahme eines Au-Pair sind vom Ausbildner bzw von der Gastfamilie dem AMS zwei Wochen vor Beschäftigungsbeginn anzuzeigen. Wird innerhalb dieser Zeit keine Bestätigung ausgestellt, darf die Beschäftigung – bei Vorliegen einer Aufenthaltsgenehmigung – aufgenommen werden (NICHT bei Joint Ventures). Wird die Beschäftigung in der […]