Tag: AMS
Fachkräftezulassung für neue EU-BürgerInnen
Seit 1.1.2008 steht eine Verordnung für die Zulassung von Facharbeitern und –arbeiterinnen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in Geltung. Nach der Fachkräfte-BHZÜV 2008 dürfen im laufendem Jahr Beschäftigungsbewilligungen für Fachkräfte aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten in folgenden Berufen erteilt werden: Seit dem 1.Jänner 2008 ist es auch möglich, Fachkräften aus den neuen EU-Mitgliedsländern (EU Osterweiterung Mai 2004) […]
Erntehelferbewilligung
Es sind Beschäftigungsbewilligungen für Erntehelfer („Erntehelferbewilligung“) im Bereich der Landwirtschaft möglich. Die Geltungsdauer dieser Bewilligungen ist jedenfalls mit 6 Wochen beschränkt. Sie werden im Reisedokument des zur sichtvermerksfreien Einreise berechtigten Fremden durch die jeweils zuständige Geschäftsstelle des AMS ersichtlich gemacht und gelten während ihrer Gültigkeitsdauer als Aufenthaltstitel.
Kontingentbewilligung
Die Kontingentbewilligung ist mit sechs Monaten befristet, kann aber um weitere sechs Monate verlängert werden, wenn dies in der Verordnung vorgesehen ist. Auch hier gilt das Prinzip des „Inländervorranges“, dh dass das AMS von Gesetzes wegen zu prüfen hat, ob für den konkreten Arbeitsplatz eine inländische oder in Österreich bereits niedergelassene ausländische Arbeitskraft aufgrund ihrer […]