KFZ Import aus dem EU-Ausland
Wenn man sich ein Fahrzeug im EU-Ausland kauft, muss man auf ein paar Dinge achten die wir in diesem Artikel näher erklären.
Unterschieden muss zunächst zwischen Gebraucht- und Neuwagen werden. Kauft man sich einen Gebrauchtwagen, so ist die Mehrwertsteuer direkt beim Händler im Ausland zu bezahlen. In Österreich wird dann keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Wenn man sich einen Neuwagen kauft, so ist im Ausland keine Mehrwertsteuer zu entrichten. Wenn man das Auto jedoch in Österreich einführt ist die Erwerbsteuer zu entrichten.
Keinen Unterschied macht es, was die NOVA (Normverbrauchsabgabe) betrifft. Diese ist sowohl bei Gebraucht- wie auch Neuwagen zu entrichten. Vor der Zulassung des KFZ´s muss man sie beim Wohnsitzfinanzamt anmelden.
Dazu werden mehrere Papiere benötigt:
- Fahrzeugpapiere. Damit ist die ausländische Genehmigungsurkunde gemeint. Diese muss ausnahmslos im Original vorliegen.
- Kaufvertrag, oder
- Rechnung
- Garantiekarte,
- Betriebsanleitung des Fahrzeugs
- Serviceheft
- eine Betriebserlaubnis für die Europäische Union (wird COC Papier genannt)
Vorsicht ist auch dabei geboten, wenn man sich ein Auto privat kauft. In einem solchen Fall sollte man sich die Unterschrift unbedingt von einem Gericht oder einem Notar beglaubigen lassen.
Wenn man das Auto nach Österreich überstellen lässt hat man wieder mehrere Möglichkeiten.
- Man besorgt sich ein österreichisches Überstellungskennzeichen (grüne Nummerntafel)
- Man besorgt sich von einem österreichischen Autohändler eine blaue Nummerntafel (Zu beachten ist hier aber, dass dieses nicht in allen Nachbarländern Österreichs und der EU gültig ist).
- Man besorgt sich ein ausländisches Überstellungszeichen (am Besten gleich beim Händler nachfragen)
- Man besitzt ein reguläres Kennzeichen und überstellt das Fahrzeug damit nach Österreich, oder
- Man lässt das Fahrzeug mittels Anhänger oder anderen Möglichkeiten (z.B. per Eisenbahn) nach Österreich bringen.
Die sicherste Variante, wenn man selbst mit dem Fahrzeug fahren möchte, ist sicherlich, wenn man sich im Ausland ein Überstellungskennzeichen besorgt. In Deutschland sind beispielsweise sowohl das österreichische Überstellungs- wie auch Probekennzeichen zur Ausfuhr eines Fahrzeuges nicht erlaubt. Am besten ist es sowieso, wenn man sich vorher umfassend informiert.
Wenn man mit dem Fahrzeug in Österreich ist, muss es vor der Zulassung typisiert werden. Wenn das KFZ eine EU Betriebserlaubnis besitzt, so müssen die Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbak eingtragen werden. Zuständig dafür ist der jeweilige Generalimporteur der Automarke. Gibt es keinen Generalimporteur, oder hat dieser keine Berechtigung, so ist der jeweilige Landeshauptmann (oder eben jene Person, die er dazu ermächtigt) dafür zuständig. Wenn keine EU-Betriebserlaubnis vorliegt, so muss eine Einzelgenehmigung beantragt werden. Auch hierfür ist der Landeshauptmann zuständig.
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