Identitätsnachweis/Lichtbildausweis für EWR-Bürger in Österreich
Prinzipiell muss man, wenn man sich einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) aufhält, ein gültiges Reisedokument besitzen und vorweisen können. Dazu zählen sowohl der Reisepass wie auch der Personalausweis. Wenn sich EWR-Bürger länger in Österreich aufhalten wollen, die Dokumentation des Aufenthaltsrechts beantragt und eine Aufenthaltsbescheinigung bekommen haben, so besteht auch die Möglichkeit, dass sie einen eigenen Lichtbildausweis beantragen.
Für was kann man den Ausweis verwenden?
Dieser Lichtbildausweis hat ein Scheckkartenformat und dient in Österreich als Identitätsdokument. Damit ersetzt er in Österreich auch den Personalausweis oder den Reisepass. Er ist für fünf Jahre gültig.
Wie erfolgt die Ausstellung?
Dieser Ausweis ist für EWR-Bürger (und Schweizer) in Österreich nicht verpflichtend. Wer jedoch die Bescheinigung des Daueraufenthalts (Anmeldebescheinigung) ausgestellt bekommen hat, kann um diesen Ausweis ansuchen. Dazu benötigt man die Anmeldebescheinigung, den Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles Lichtbild.
Welche Stelle ist zuständig?
Wie auch bei der Anmeldebescheinigung ist auch beim Lichtbildausweis für EWR-Bürger der Landeshauptmann zuständig. Dieser ermächtigt normalerweise die Bezirkshauptmannschaften. In Statutarstädten ist der Magistrat zuständig, in Graz der Landeshauptmann und in Wien die MA 35.
Was kostet dieser Identitätsnachweis?
Derzeit (2010) müssen 56€ für diesen Ausweis bezahlt werden.
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Category: Aufenthalt
Guten Tag.
Kann man mit dem Lichtbildausweis für EU Bürger, innerhalb der EU verreisen?
Oder braucht man trotzdem einen Reisepass?
Vielen Dank.