Haftungserklärung bei einem Aufenthaltstitel
Wenn ein Aufenthaltstitel beantragt wird, so kann es sein, dass verpflichtend eine Haftungserklärung abgegeben werden muss. Das kommt je nach dem Aufenthaltstitel drauf an.
Aber was bedeutet eine solche Haftungserklärung? Je nachdem wer sie gibt (Person/Organisation(Einrichtung) gibt diese die Haftung dafür ab, dass:
- die Krankenversicherung abgedeckt ist,
- eine Unterkunft gewährleistet wird, und
- die nötigen Unterhaltsmittel zur Verfügungn stehen.
Weiters wird dafür gehaftet, dass Kosten an Gebietskörperschaften (Bund, Länder oder Gemeinden) erstetzt werden, die diesen entstehen können durch:
- die Durchsetzung eines Aufenthaltsverbotes,
- Ausweisung
- Schubhaftvollziehung usw.
Die Haftungserklärung muss bei einem österreichischem Notar abgegeben werden. Erfolgt die Haftungserklärung im Ausland, so ist diese von einem österreichischem Gericht zu bestätigen.
Gültigkeitsdauer der Haftungserklärung: mindestens 5 Jahre.
Hier einige Beispiele:
Niederlassungsbewilligung – Angehöriger:
Damit dieser Aufenthaltstitel erteilt wird, muss der/die Zusammenführende eine Haftungserklärung für seine/ihre Angehörigen abgeben.
Aufenthaltsbewilligung – Sozialdienstleistender:
Hier muss die die Organisation, bei der der Sozialdienst absolviert wird die Haftungserklärung abgeben.
Aufenthaltsbewilligung – Forscher:
Für einen Forscher muss die jeweilige Forschungseinrichtung nur eine beschränkte Haftungserklärung abgeben. Das bedeutet, dass sie nur für die Aufenthaltskosten oder auch die Rückführungskosten haften müssen.
Aufenthaltsbewilligung – Zweck: Künstler/Schüler/Student:
Hier ist eine Haftungserklärung nicht verpflichtend, sie kann jedoch trotzdem abgegeben werden.
- haftungserklarung
- haftungserklärung österreich
Category: Aufenthalt
Wo kann ich mich für ein Daueraufenthalt eg anfragen, und welche papiere habe ich notig.ich bin geboren in deutschland und
ich lebe in monchengladbach. ich habe turkische nationaliat
Danke.
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