Erteilung von Schengen-Visa
Erteilung von Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen/Halbjahr
- Die für die Erteilung eines Schengen-Visums zu entrichtenden Konsulargebühren können der in den Amtsräumen der Berufsvertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) aufliegenden Gebührenliste entnommen werden
- Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers in der Konsularabteilung der Vertretungsbehörde erforderlich.
- Eine Bearbeitung des Visum-Antrages kann erst nach vollständiger Vorlage aller von der Behörde geforderten Unterlagen erfolgen.
- Visaanträge sollten mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn gestellt werden.
Prinzipielle Erfordernisse:
- Antragsformular, in Block- oder Schreibmaschinenschrift vollständig wahrheitsgemäß ausgefüllt und durch den Antragsteller persönlich unterschrieben
- 1 aktuelles Passbild
- Pass (in der Regel gültig mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Sichtvermerkes)
- Nachweis einer für den Besuchszeitraum geltenden Reisekranken- und Unfallversicherung, aus der hervorgeht, dass alle Risken abgedeckt sind (Deckungssumme mindestens € 30.000.–) Zusätzlich erforderliche Unterlagen: (Telefax-Depeschen ersetzen keine Originale! Diese sind auf Verlangen der Behörde vorzulegen.)
Touristische Reisen:
- Nachweis über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts in Österreich
- Gegebenenfalls Nachweis einer Hotelreservierung
- Rückreiseticket
Besuchsreisen mit Einladung:
1. Verpflichtungserklärung im Original, Unterschrift des Einladers mit Hauptwohnsitz Österreich muss gerichtlich oder notariell beglaubigt sein.
2. a) Nachweis über Einkommen oder Vermögen des Einladers (z.B. aktuelle Gehalts- bestätigungen)
b) Gegebenenfalls Kopie des Mietvertrages, Grundbuchauszug etc.
c) Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Passkopie des Einladers (Seite 1-4)
(bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels)
d) Kopie des Meldezettels des Einladers
Da staatenspezifisch noch zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können, empfiehlt sich vor Visumantragstellung unbedingt eine Kontaktnahme mit der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde.
WICHTIG: Falsche oder unvollständige Angaben führen zur Ablehnung des Antrags Es obliegt dem Antragsteller, durch entsprechende Nachweise den Aufenthaltszweck und die Rückkehrabsicht glaubhaft zu machen.
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Category: Aufenthalt, Visa
Hallo !
ich möchte meine Kusine einladen aus der türkei
.Sie wahr schon in ankara das touristen visum beantragen für 90 tage, es wurde leider abgelehnt.
der Grund ist: ihre absicht, vor ablauf des Visums aus dem hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden. bitte um hilfe was könnte man da gegen machen.
sie ist 18 und beginnt im april mit lehre das wurde auch beigelegt.