Die Verlobung
Ganz allgemein gesagt ist die Verlobung ein Versprechen zu Heiraten. Dieses Versprechen ist jedoch nur vorläufig und verpflichtet die beiden potentiellen zukünftigen Ehepartner zu nichts. Es ist daher auch noch nicht notwendig, bei der Verlobung Einzelheiten über die gemeinsame Zukunft zu besprechen und festzulegen. Auch eine Festlegung des Ehedatums ist keine Verpflichtung. Das bedeutet auch, dass eine nachfolgende Eheschließung auch nicht zwingend erfolgen muss und rechtlich auch nicht erzwungen werden kann.
Um eine Verlobung zu aufzulösen gibt es vier Möglichkeiten: Die Verlobung wird von beiden Verlobten aufgelöst; durch Rücktritt eines Verlobten; durch den Tod eines Verlobten oder die Ehe wird doch geschlossen.
Bis auf das Versprechen zu Heiraten entstehen durch die Verlobung keine weiteren rechtlichen Verpflichtungen. Die Verlobten dürfen von der Verlobung jederzeit zurücktreten. Jegliche Vereinbarungen die z.B. eine Bußgeldzahlung in Folge einer Auflösung der Verlobung zur Folge haben sind auch nicht gültig in Österreich und dürfen nicht eingeklagt werden.
Jedoch sind unter bestimmten Voraussetzungen Ersatzansprüche möglich. Das gilt bei Vermögensminderung der nur aufgetreten ist, weil man verlobt war. So dürfen:
- Verlobungsgeschenke zurückverlangt werden;
- Kosten für die Errichtung der zukünftigen Wohnung müssen
ersetzt werden; - auch die Kosten die für die Hochzeitsfeier ausgegeben wurden fallen
unter die Erstzansprüche; - schließlich muss auch Einkommensentgang ersetzt werden, der z.B. durch die Berufsaufgaber erfolgt ist.
Ansonsten ergeben sich durch die Verlobung, wie gesagt, keine Verpflichtungen. Trotzdem sollte man sich eine Verlobung gut überlegen, und diese wirklich erst dann eingehen, wenn man wirklich die feste Absicht hat zu heiraten.
Hallo wollte mal fragen ob ich meine afrikanische verlobte in Österreich heiraten kann und ob die ehe in Deutschland auch zählt da ich deutscher staatsburger bin ihre papiere sind alle in english sie ist aus cameron muss ich die ubersetzen danke schon