Befreiungsschein für türkische StaatsbürgerInnen
Türkischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen des Assoziationsratsbeschlusses EWG-Türkei aus 1980 erfüllen, ist ein Befreiungsschein unter besonderen Bedingungen auszustellen. Die Voraussetzungen sind:
- vierjährige ordnungsgemäße Beschäftigung in Österreich oder
- fünfjähriger legaler Aufenthalt in Österreich als Familienangehöriger oder -angehörige eines türkischen Staatsbürgers, der dem regulären Arbeitsmarkt angehört. Es muss ein gemeinsamer Wohnsitz bestehen.
Bei Erfüllung der Integrationsvereinbarung kann im letztgenannten Fall auch ein Anspruch auf die Ausstellung eines Niederlassungsnachweises (siehe „Befreiungsschein“) durch die zuständige Aufenthaltsbehörde gegeben sein.
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