Was ist Wohnungseigentum?
Was ist eigentlich Wohnungseigentum? oft wird fälschlich angenommen, dass Besitzer einer Wohnung nur die Wohnung besitzen. Aber so ist es in Österreich nicht. Als Wohnungseigentümer ist man nämlicher grundsätzlich gleichzeitig auch Miteigentümer an einer Liegenschaft.
Aber was ist eigentlich mit einer Liegenschaft gemeint?
Fast jeder spricht immer von „seinem“ Grundstück“. Aber rechtlich ist das Grundstück alleine nicht relevant. Die Liegenschaft besteht aus dem Grundstück samt allen darauf befindlichen Gebäuden. Eine Liegenschaft muss auch nicht unbedingt aus nur einem Grundstück bestehen, sondern auch aus mehreren Grundstücken. Was alles zu einer Liegenschaft gehört wird im Grundbuch unter der jeweiligen Einlagezahl beschrieben.
Wer Eigentumsrechte besitzt hat natürlich auch Pflichten. Diese bestehen z.B. gegenüber den Nachbarn oder den Miteigentümern. Auch diese werden genau definiert.
Kurz zusammengefasst: Wer Wohnungseigentum erwirbt, hat nicht nur Eigentumsrechte bei der erworbenen Wohnung, sondern grundsätzlich an der kompletten Liegenschaft. Das bedeutet natürlich auch, dass man sich nicht nur um die eigene Wohnung kümmern muss, sondern auch um die komplette Liegenschaft (z.B. Reparaturarbeiten beim Dach, streichen der Außenfassade usw.). Es gibt aber auch eine Ausnahme: das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht es auch, dass man den Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft auf die ausschließliche Nutzung z.B. einer Wohnung reduziert.