Vollzeitbeschäftigung für türkische StudentInnen erlaubt
Nach Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs dürfen türkische Studierende in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen einer Vollbeschäftigung nachgehen. Das Anrecht auf eine Beschäftigungsbewilligung entsteht dann, wenn der Student oder die Studentin davor beim selben Arbeitgeber mindestens ein Jahr lang, auch geringfügig, beschäftigt war.
Zwar lasse das Niderlassungs- und Aufenthaltsgesetz keine Vollbeschäftigung mit einer Aufenthaltsbewilligung für Studenten zu, jedoch besteht seit 1980 ein Abkommen zwischen Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, auf das der VwGH bei seiner Entscheidung verweist.