Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für Bürger aus den neuen EU-Staaten

| 23. Januar 2012 | 3 Comments

StaatsbürgerInnen aus den neuen EU-Staaten müssen vor einer Arbeitsaufnahme in Österreich folgendes beachten: vor allem gelten diese Erläuterungen für StaatsbürgerInnen aus Bulgarien und Rumänien. Grundsätzlich benötigen Sie weiterhin eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, um in Österreich unselbständig erwerbstätig zu sein.

StaatsbürgerInnen der neuen Mitgliedsstaaten haben spätestens 7 Jahre nach EU-Beitritt das Recht auf freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Jedoch gibt es folgende Ausnahmen:
Ohne weitere Bewilligung können sie in Österreich arbeiten:
wenn Sie am 1.1.2007 oder danach zumindest einen Tag legal in Österreich    unselbstständig beschäftigt waren und davor für mindestens 12 Monate zum österreichischen Arbeitsmarkt zugelassen waren
wenn Sie seit 5 Jahren in Österreich niedergelassen sind und über ein regelmäßiges Einkommen verfügen
wenn Sie die Voraussetzungen für einen Befreiungsschein erfüllen.
wenn Sie Ehegatte oder Kind bis zum Alter von 21 Jahren (darüber hinaus bei Unterhaltsgewährung) eines „neuen“ EU-Bürgers sind, der wie oben beschrieben bereits ohne Bewilligung arbeiten darf

Bestätigung des freien Arbeitsmarktzuganges
Die Bestätigung des freien Arbeitsmarkzuganges wird vom AMS schriftlich bestätigt. Man muss sich an das zuständige AMS in seinem Sprengel wenden, also dort wo man den Hauptwohnsitz hat.
Wenn das AMS negativ über das Ansuchen zum freien Arbeitsmarktzugangs entscheidet, erhaltet man einen negativen Bescheid, gegen diesen man Berufung einlegen kann.

Wenn Sie nach den angeführten Bestimmungen keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, benötigen Sie nach wie vor eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.
Ihr Befreiungsschein und Ihre Arbeitserlaubnis bleiben gültig.

Den vollen Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt erhalten Bulgarien und Rumänien erst 2014.

Österreich hatte im Mai 2011 nach einer Übergangsfrist von 7 Jahren seinen Arbeitsmarkt für 8 beigetretene osteuropäische EU-Migliedstaaten geöffnet. Diese sind im Jahr 2004 der EU beigetreten.
Ab Anfang Mai 2011  können Polen, Ungarn, Tschechen, Slowaken, Slowenen, Esten, Letten und Litauer ohne Arbeitspapiere arbeiten.

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Category: Allgemein, Arbeiten

Comments (3)

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  1. suzana hristoska sagt:

    Ich bin eine Krankenschwester mit einen bulgarisch Pass und Ausweis.Ich wurde ins Ostereich arbeite.Kennen Sie mir helffen,ich hoffe an eine positive Nachricht.Herzliche Grusse!!!!

  2. sanja sagt:

    mein Freund, der Kroatische Burgeschaft hat, wurde gern nach Graz ziehen. wie kann er hier eine arbeitsgenemigung bekommen. reicht es wenn er nach er einreise sich irgendwo bewirbt, und falls er eine stelle findet, das er gleich einen arbeitserlaubniss bekommt?
    bitte, bitte um eine antowrt

    LG

    sanja

  3. Georgieva sagt:

    Hallo,
    Kurze Frage über das: „wenn Sie seit 5 Jahren in Österreich niedergelassen sind und über ein regelmäßiges Einkommen verfügen“
    Für wieviel Jahren muss ich regelmäßige Einkommen zeigen?
    Und Können Sie mir der Gesetz sagen, weil im AMS 13. ist jede Woche etwas anders. :))
    Danke im Voraus

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