Außergerichtlicher Ausgleich
Ein außergerichtlicher Ausgleich sollte versucht werden bevor man den Gang zum Gericht beschreitet. Ziel dabei ist es, mit sämtlichen Gläubigern eine Einigung zu schließen. Stimmen die Gläubiger zu kann der Konkurs abgewehrt werden.
Warum sollten die Gläubiger auf einen Außergerichtlichen Ausgleich eingehen und wie hoch sind die Chancen?
Die Chancen sind natürlich von Fall zu Fall verschieden gelagert. Prinzipiell hat ein außergerichtlicher Ausgleich jedoch schon einige Vorteile für die Gläubiger gegenüber dem Konkurs. Wichtigster Punkt für die Gläubiger ist, dass keine Verfahrenskosten anfallen. Dadurch kommen sämtliche Zahlungen direkt den GläubigerInnen zugute. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen solchen Ausgleich. Die Gläubiger können nur überzeugt, jedoch nicht gezwungen werden auf einen solchen Ausgleich einzugehen. Und wichtig: es müssen alle GläubigerInnen zustimmen, ansonsten kommt kein Außergerichtlicher Ausgleich zustande!
Kommt ein solcher Ausgleich zustande verzichten die GläubigerInnen auf einen Teil der Schulden. Im Falle einen Zustandekommens sollten man zunächst einmal die GläubigerInnen dazu auffordern, die Exekution bei Gericht einzustellen. Als nächstes sollte eine Vereinbarungen geschlossen werden in der die wesentlichsten Punkte des Übereinkommens festgehalten werden. Kommt der/die SchuldnerIn der Vereinbarung fristgerecht nach so erlöschen die restlichen Schulden und es wird keine weitere Exekution bei Gericht durchgeführt.
Wie man sieht kann man sich durch einen solchen Außergerichtlichen Ausgleich einiges ersparen. Man sollte vor Konkursantrag deshalb auf alle Fälle versuchen einen solchen Ausgleich herbeizuführen!
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