Der Mehrphasenführerschein
Seit mittlerweile schon sechs Jahren ist die Fahrausbildung bei den Klassen A und B nach dem Erhalt des Führerscheines nicht beendet. Seit damals muss man eine so genannte Mehrphasenausbildung machen.
Bei dieser Mehrphasenausbildung muss man innerhalb von einem Jahr, ab Erhalt des Führerscheines, bis zu drei Fortbildungen (je nach Klasse) besuchen. Diese Fortbildungen sind übrigens unabhängig vom Alter!
So sehen die Fortbildungen bei der Klasse B aus:
Drei Monate nachdem man den Führerschein erhalten hat, muss man zu einer ersten Perfektionsfahrt, zusammen mit einem Fahrlehrer, antreten.
Wieder drei Monate später muss man ein Fahrsicherheitstraining absolvieren, das auch einen verkehrspsychologischen Teil beinhaltet.
Wieder ungefähr drei Monate später soll man nochmal eine zweite Perfektionsfahr zusammen mit einem Fahrlehrer ablegen.
Fortbildung bei Klasse B wenn dieser mit L 17 erworben wurde:
Ein Fahrsicherheitstraining zusammen mit dem verkehrspsychologischen Teil innerhalb von 3-9 Monaten nach dem Erhalt des Führerscheines.
Eine Perfektionsfahrt innerhalb von 6-12 Monaten nach Erhalt des Führerscheines.
Fortbildung bei der Klasse A:
Ein Fahrsicherheitstraining, welches auch einen verkehrspsychologischen Teil beinhaltet, in den ersten neun Monaten nach Erhalt des Führerscheines.
Zu beachten ist, dass wenn beide Führerscheinklassen erworben werden, auch die für beide Klassen vorgesehenen Fortbildungen absolviert werden müssen.
Im Weiteren zu beachten ist, dass der Führerschein entzogen werden kann, wenn die Fortbildungen nicht fristgerecht absolviert werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen von den Fristen wie eine schwere Erkrankung oder auch eine Schwangerschaft.
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