Willkommen auf Auslaender.at! Diese Seite ist dazu gedacht, Personen die aus dem Ausland kommen und in Österreich Wohnen, Arbeiten oder Studieren möchten, Informationen zu diesen Themen zu geben. Neben gesetzlichen Grundlagen, Begriffsdefinitionen und Beratungsstellen für Ausländer, werden auch Themen behandelt, die das Leben in Österreich allgemein behandeln. Wer hier die gewünschten Informationen nicht findet, kann sich in unseren Forum anmelden und dort Fragen stellen. Die Beratung findet unter www.auslaender.at/forum statt.
 


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B2B-Suchmaschine für Österreich
Reed Business Information GmbH - startete im Juni 2007 mit linx.de eine B2B Suchmaschine mit über 500.000 Unternehmen und deren Leistungen und Angebote für den deutschen Markt. Mit linx.at wurde der Service nun auch für den österreichischen Markt gestartet. Jetzt können auch hier Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen in Showcases darstellen und News in Form von Pressemeldungen veröffentlichen. Eine Besonderheit der Platform stellt der Upload von Produktkataloge mit Suchfunktion dar. Damit stellt linx.at eine interessante Basis zur Verfügung um Lieferanten und Hersteller zu finden.
Herausgeber von Linx.at ist die Reed Business Information GmbH (RBI, rbi.de ), ein Tochterunternehmen des weltweit führenden Fachverlegers Reed Elsevier plc. Reed Business ist die internationale Business-to-Business-Division von Reed Elsevier.
Das Portfolios von Reed Business umfasst inzwischen mehr als 800 marktführende Titel, Newsletter, Verzeichnisse, Nachschlagewerke und Online-Dienste in über 48 Marktsegmenten und verteilt auf fünf Kontinenten.

Aktuelle Artikel

Kürzlich wurde eine Reform der Maklerprovision beschlossen. Nach langen Diskussionen wird damit erstmals seit dem Jahr 1996 die Immobilienmakler-Verordnung reformiert. Durch die Unterschrift von Wirtschaftsminister Mitterlehner kann damit mit 1. September 2010 die Novellierung in Kraft treten. Diese Novellierung bringt eine große Erleichterung für Mieter mit sich.
Schon zum dritten Mal insgesamt erschien kürzlich das Jahrbuch für Migration & Integration 2010. Veröffentlicht wurde dieses von der Statistik Austria in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sowie der Kommission für Migrations- und Integrationsforschung.
Seit einigen Jahren vergibt der Österreichische Integrationsfond 2x jährlich das Liese Prokop Stipendium. In Kürze beginnt weder die Einreichfrist für das Wintersemester 2010/11.
Wie schon in den letzten Jahren ist auch heuer im ersten Halbjahr zum Vorjahresvergleich erneut die Zahl der Einbürgerungen in Österreich stark zurückgegangen. Insgesamt wurde im ersten Halbjahr 2010 an 2.764 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2009 bedeutet das einen Rückgang von rund 35%. Anfang des Jahrtausend (speziell 2003-2005) war diese Zahl 7-8 Mal so groß.
In Österreich studieren auch viele aus so genannten Drittstaaten. Damit sind alle Studierenden gemeint die keine österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft aus einem anderen EWR-Land haben. Diese müssen zunächst sowieso viele Auflagen erfüllen damit sie überhaupt in Österreich arbeiten dürfen. Haben sie dann ihr Studium erfolgreich abgeschlossen, müssen sie Österreich oft gleich wieder verlassen. Es sei den sie gelten als „Schlüsselarbeitskraft“. Für eine solche Niederlassungsbewilligung müssen sie aber ein Bruttogehalt von 2.640€ brutto bekommen. Für Berufseinsteiger praktisch mehr als nur illusorisch.

Die Entlassung

Unter einer Entlassung wird die vorzeitige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber verstanden. Damit eine Entlassung ausgesprochen werden kann muss jedoch ein schwerwiegender Grund vorliegen. Dieser Grund muss es dem Arbeitgeber unmöglich machen den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Die Entlassung wird im Gegensatz zur Kündigung sofort wirksam. Das heißt es gibt auch keine gesetzliche Kündigungsfrist die eingehalten werden muss.

Bleibende Ansprüche nach einer Kündigung

Eine Kündigung bedeutet nicht, dass man plötzlich völlig Rechtlos dasteht. Gewisse Ansprüche bleiben auch bei der Kündigung erhalten. Diese unterscheiden sich leicht, je nachdem ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen hat.

Der allgemeine Kündigungsschutz

Neben den speziellen Kündigungsschutz, den wir hier näher ausgeführt haben, gibt es den allgemeinen Kündigungsschutz, den wir in diesem Artikel näher ausführen.

Die Kündigung

Eine Kündigung ist eine Auflösung eines Dienstverhältnisses, das auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können das Dienstverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Der Vertragspartner muss also nicht zustimmen. Mit der Mitteilung der Kündigung beginnt die Kündigungsfrist zu laufen und auch die Frist in der die Kündigung angefochten werden kann.

Austritt aus dem Dienstvertrag

Hat der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber einen wichtigen Grund, so kann er aus dem Arbeitsverhältnis austreten und somit das Arbeitsverhältnis einseitig vorzeitig auflösen. Die Gründe müssen jedoch sehr schwerwiegend damit das Arbeitsverhältnis einseitig aufgelöst werden kann. Das heißt, die Gründe müssen so schwerwiegend sein, dass die Weiterbeschäftigung auf die gesetzliche oder vereinbarte Kündigungsfrist nicht mehr möglich und unzumutbar ist.
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